15.05.2024
| SBK
Laser- und Ultraschallbehandlungen durch Pflegefachpersonen, Hebammen, Stillberater:innen und Physiotherapeut:innen
Ab dem 1. Juni 2024 dürfen nur noch Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen durchführen, bei denen nichtionisierende Strahlung oder Schall eingesetzt werden. Es gibt sieben verschiedene Sachkundenachweise, die ab April 2022 erworben werden ...