15.05.2024
| SBK
Laser- und Ultraschallbehandlungen durch Pflegefachpersonen
Ab dem 1. Juni 2024 dürfen nur noch Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen durchführen, bei denen nichtionisierende Strahlung oder Schall eingesetzt werden.